Direkt zum Hauptbereich

Zwischenruf: Digitale Debatte und die Gelben Seiten oder Warum hat das Urheberrecht einen so schlechten Ruf?

Süddeutsche.de Journalist Johannes Kuhn hat als „subjektive Einstimmung“ auf seine Livediskussion im Rahmen der Münchner Nacht der Autoren einen erfreulich wenig agitativen Artikel zur „Digitalen Debatte“ geschrieben, der sich mit der Frage beschäftigt: „Warum hat das Urheberrecht einen so schlechten Ruf?“ Kuhn bringt in seinem Text zwei kurzweilig zu lesende Beispiele, denen ich gerne zwei andere entgegenstellen möchte.

 

Motoren und Lehrgeld

Ich hätte gerne, dass Sie sich einmal einen 15 oder 16-jährigen, jungen Burschen vorstellen, der sich, ganz werdender Mann, natürlich für Motoren, Maschinen, Autos und Motorräder interessiert. An seinem ersten Moped fängt er bald an zu basteln. Zündkerze austauschen ist natürlich ein Klacks, auch die Kette kann er selbst abspannen, frisch ölen und wieder aufziehen. Er hat durchaus Talent für die Mechanik. Irgendwann aber stellt sich bei dem gebrauchten Gerät ein kleiner Defekt ein, den er ebenfalls selbst beheben will. Leider macht er es nicht ganz richtig und so wird der Schaden zunächst sogar größer, als zuvor. Sein Vater, Automechaniker von Beruf, lacht und tröstet den etwas Geknickten. Das sei eben Lehrgeld, das jeder Anfänger zu zahlen habe, der Sohnemann solle sich deswegen nicht grämen. Gemeinsam beheben sie das Problem und in der Folge fängt der Junior an, dem Vater öfter technischen Fragen zu stellen, wer besorgt sich Bücher und schließlich, nach Abschuss der Schule beginnt er eine Mechanikerlehre in einem benachbarten Autohaus.

In der Ausbildung steckt auch viel Theorie. Er wird Paragraphen lernen müssen, Vorschriften des TÜVs, DIN Normen, Gesetze und Verordnungen. Er wird darüber fluchen und mit seinen Mitschülern in der Berufsschule stöhnen, über den vielen Papierkram. Und immer wieder wird er auch in der Praxis auf Fälle stoßen, bei denen er sich noch nicht auskennt. Bei denen er nicht weiterkommt und jemanden Fragen muss. Die Materie ist eben kompliziert. Und darum braucht es Fachleute, wie er nun einer wird.

Ob der junge Mann, oder der 15-jährige Teenager wohl auf die Idee kämen, zu behaupten, Motoren, Motorräder, Autos, das alles sei viel zu kompliziert? Gibt es Aktionsgemeinschaften oder gar Parteien, die fordern, Technik müsste viel einfacher sein, zur Verbreitung der autonomen Selbsthilfemöglichkeiten aller Verkehrsteilnehmer. Sollte ein Plugin-Hybrid-Motor nicht so konstruiert sein, dass auch meine Mutter die Jahresinspektion selbst machen kann?

Natürlich nicht. Genauso wenig, wie sich breite Massen dafür stark machen würden, dass Flugzeuge von jedermann und jederfrau nach ein paar Klicks bei Google zu navigieren sein müssten, oder Computerprogramme ohne Vorkenntnisse zu schreiben sein müssten.

Erstaunlicherweise ist es aber genau das, was u.a. im Rahmen der Diskussionen rund um das Thema GEMA und Urheberrechtsgesellschaften immer wieder gefordert wird. So auch in besagtem Artikel von Johannes Kuhn, der im ersten Teil seines Textes beschreibt, wie er und seine Jugenfreunde von den „zu komplizierten“ Regeln der GEMA davon abgehalten wurden, eine CD in einer Kleinauflage pressen zu lassen, um damit reich und berühmt zu werden.

Der oben zitierte Trost des Vaters wäre auch hier treffend gewesen, „das ist eben das Lehrgeld eines Anfängers“. Warum sollte das im Bereicht von Musik anders sein, als bei Motoren? Es bewahrheitet sich der alte Werbespruch der Gelben Seiten: „Vielleicht hätte er jemanden fragen sollen, der sich mit so etwas auskennt.“

Der hätte dem jugendlichen Johannes und seinen Freunden dann erklären können, dass, um eine CD mit selbstgeschriebenen Songs in einem Presswerk vervielfältigen zu lassen, die Mitgliedschaft in der GEMA keineswegs Vorraussetzung ist, sondern dass, ganz im Gegenteil, die jungen Songwriter, wenn sie nicht Mitglieder sind, dem Presswerk dies einfach nur schriftlich bestätigen – jedes Werk hat dazu einen Vordruck, die sogenannte Freistellungserklärung – und schon fallen auch keine zusätzlichen Gebühren für die Vervielfältigung an. Und selbst wenn sie bereits Mitglieder der GEMA gewesen wären, was ja kein Fehler ist, wenn man hofft, mit seinen Songs im Radio gespielt zu werden und dann davon ja auch etwas haben will, dann hätte wiederum die GEMA ein fertiges Formular gehabt, für die Eigenherstellung von Komponisten, mit der die aufstrebende Band ebenfalls von den lästigen Gebühren, die ihnen als Komponisten ja letztendlich ohnehin wieder selbst zufließen würden, befreit worden wären.

Zugegeben, das muss man wissen. Oder fragen und sich sagen lassen. Eben genau wie beim Moped.

Auf die Frage, warum das Urheberrecht einen so schlechten Ruf hat, gibt Kuhn hier auch indirekt eine Antwort: weil sehr viele derer, die darüber schreiben, sich eben nicht auskennen.
 

Beckett vs Terminator

Im zweiten Teil des Artikels lenkt Johannes Kuhn die Aufmerksamkeit auf die Familie des berühmten Autors Samuel Beckett, die mit geradezu paranoid erscheinender Verve, jede noch so kleine Aufführung der Stücke des Meisters auf Werktreue und Umsetzung der darin enthaltenen Vorgaben überprüft. Väter und Mütter sehen da die Beckett’schen Anwälte bereits die Schulaufführung ihres elfjährigen Jüngsten stürmen. Keine Frage, das wirkt auf Außenstehende natürlich sehr schön befremdlich.

Dennoch möchte ich erneut die geneigte Leserin und den geneigten Leser bitten, sich einmal etwas vorzustellen.

Nehmen wir an, Sie seien Bildhauer. Nehmen wir weiter an, Sie hätten eine Tochter, ein attraktives, zierliches, wunderhübsches Wesen, der Sonnenschein Ihres Lebens. Anlässlich des sechzehnten Geburtstags Ihrer „Kleinen“ erschaffen Sie eine Marmorfigur nach deren Vorbild. Sie gelingt Ihnen vorzüglich, ein wenig klassizistisch vielleicht, aber alle sind ganz entzückt und da Sie und Ihre Familie angesehene Mitglieder Ihrer Gemeinde sind, in der Sie sich alle in diversen Vereinen und bei Kulturveranstaltungen engagieren, liegt es Nahe, dass Sie diese Figur Ihrem Heimatort stiften, deren Bürgermeisterin begeistert annimmt und das marmornen Kunstwerk auf einen Ehernplatz vor dem Gemeindehaus ausstellt. Ihrer Tochter ist das zwar ein wenig peinlich, aber eigentlich ist sie dann doch auch recht stolz.

Nun, eines Tages, komme ich in Ihre Gemeinde. Der Zufall will es so. Ich wiederum bin – das stellen wir uns einfach mal so vor – auch bildender Künstler. Jedoch ein progressiver, moderner, dessen bevorzugte Materialien gebrannter Stahl und Zivilisationsschrott sind. Als solcher stoße ich nun auf die Statue aus Ihren Händen vor dem Gemeindehaus und sofort habe ich eine Vision vor Augen. Ein Kunstwerk von geradezu biblischer Kraft und Dualität. Geschwind nehme ich vorsichtig einen Wachsabdruck vom Kopf Ihrer Tochter – also natürlich von dem aus Marmor – der Figur geschieht dabei nichts, ich wische sogar behutsam alle Wachsreste wieder ab.

Zurück in meinem Atelier mache ich mich sofort an die Arbeit. Aus zwei Motorblöcken verschrotteter Monstertrucks und einigen exakt zugeschweißten Stahlträgern forme ich eine Art Termonator-Körper, dem ich den aus Kunstharz nachgegossenen Kopf Ihrer Statue aufsetze. Was für ein Kontrast. Die zarten Züge der 16-jährigen, hell strahlend auf dem stählernen Körper, der vor motorisierter Kraft schier zu platzen scheint. Die Kunstwelt ist elektrisiert. MEIN  Werk schafft es auf nicht weniger als ein Dutzend Titelseiten renommiertester Kunstmagazine, es folgt eine umjubelte Ausstellung in New York die mir und meiner „Sweet Terminatrix“ auch noch einen vierseitigen Artikel im Time Magazine einbringen und schließlich wird mein internationaler Durchbruch von der Versteigerung bei Sothebys gekrönt. 3,2 Millionen britische Pfund. Rekord für ein Erstlingswerk!

Und nun, liebe Leserin, lieber Leser, werter Herr Kuhn, horchen Sie bitte einmal kurz in sich hinein. Ich habe Sie nicht gefragt, ob ich den Kopf Ihrer Marmorstatue, das Abbild Ihrer Tochter, das Ihnen zweifellos viel bedeutet, für mein Brachialwerk kopieren darf. Was fühlen Sie, bildhauende Leserin und Leser, lieber Herr Kuhn? Fänden Sie das ok?
Und – selbstverständlich – komme ich auch nicht auf die Idee, Ihnen etwas von meinen 3,2 Millionen Pfund abzugeben, wie käme ich denn dazu? Wenn ich alle, die mich irgendwie inspirieren, erst fragen würde und dann Verträge machen, um Einnahmen zu teilen, das wäre doch viel zu kompliziert. Das wäre ja geradzu ein „Hemmschuh für die Schaffung von Neuem“. Oder?

Also wäre ich der Bildhauer – ich fände es nicht ok. Und auch als Autor, als Komponist geht es mir so. Und das hat zunächst eigentlich gar nicht so sehr etwas mit Urheberrecht zu tun, als vielmehr mit Anstand und Kinderstube. Wenn ich etwas nehme, leihe, borge, kopiere, dann frage ich vorher. Das hat mir meine Mutter so beigebracht. Das ist für mich nicht mehr und nicht weniger, als eine Selbstverständlichkeit. Und wenn ich mit dem Geliehenen, Geborgten oder Kopierten etwa gewinne oder verdiene, dann teile ich. Auch das – eigentlich - selbstverständlich.


Nicht fragen, nicht teilen

Aber die Verfechter einer neuen Ordnung in der neuen, digitalen Welt, in der sie sooft und so gerne vom „Teilen“ reden, wollen genau das nicht: Fragen und Teilen.

Zugegeben, es mag ab und an kompliziert sein. Wenn Rechteinhaber nicht mit E-Mail-Adresse bei Google zu finden sind, wenn Rechte im Ausland liegen, oder gar zwischen mehreren Parteien geteilt sind. Aber, wie gesagt, kompliziert ist ein Moped auch, ganz zu schweigen vom Strafrecht, dem Steuerrecht oder der Luftverkehrsordnung. Schaffen wir das deswegen alles ab? Weil es eben alles nicht ganz so einfach ist?

Meinungs- und Pressefreiheit sind Menschenrechte. Ebenso wie Geistiges Eigentum. Ein Menschenrecht auf Unkompliziertheit, Einfachheit und Bequemlichkeit…gibt es hingegen nicht.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Veröffentlichungen

Naked Identity Wer ist Aya K? Kiew : ein Videoclip trendet im Netz. Eine Handykamera hat den Sturz von einem Hochausdach gefilmt – in der Hand eines Videobloggers, der für seine rechtslastigen Triaden berüchtigt war. Schnell identifiziert die Öffentlichkeit auf den Aufnahmen die nicht weniger bekannte Aktivistin Aya Kowalenka alias „The Naked Gypsy“ als Täterin. Die streitbare Romni, im bürgerlichen Leben Wirtschaftsprofessorin, provoziert seit Jahren in der Tradition der Femen für die Rechte von Minderheiten und Frauen. Ist sie diesmal einen Schritt zu weit gegangen oder war es Notwehr? Während rechte Bürgerwehren demonstrieren, küren Gruppen aus ihrer eigenen Community sie zur Ikone eines Widerstandskampfes. Doch dann geht eine ehrgeizige Boulevardjournalistin mit einer Enthüllung auf Sendung, die alles wieder auf den Kopf stellt.  Kann ausgerechnet Bandmanager und Gelegenheits-informant Adam Wischnewski mit seiner Wiener Truppe die Verfolgte aus dem kochenden Hexenkessel heraush

Im Spiegelkabinett des David Holz oder wie wir in der K.I. uns selbst erkennen

Zugegeben, bezüglich der bildgenerierenden Künstlichen Intelligenz (K.I.) schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Das kreative ist begeistert, denn mit den Wort-Bild-Modellen wie Midjourney & Co bin ich als sehr visuell denkender Mensch plötzlich in der Lage, Dinge zu realisieren, die mir mangels zeichnerischen Talents oder photographischer Möglichkeiten bislang verschlossen blieben. So kann ich jetzt zum Beispiel meine Romane selbstständig illustrieren oder sogar als Comic realisieren und so ein ganz neues Genre erschließen.

Zwischenruf: Zehn Antworten zu den – laut Piraten Partei – „zehn wichtigsten Punkte einer Urheberrechtsreform“

Nachfolgend 10 Antworten auf die von der Piraten Partei aufgestellten „zehn wichtigsten Punkten einer Urheberrechtsreform“. Die kursiv geschrieben Textteile entstammen der Website der Piraten Partei, Stand 21.5.2012 (http://www.piratenpartei.de/2012/05/21/die-zehn-wichtigsten-punkte-einer-urheberrechtsreform/) Die Antworten spiegeln in Meinung und Wissen des Autors. 1. Verkürzung der Schutzfristen auf 10 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die aktuellen Schutzfristen (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) nutzen und dienen in erster Linie den Rechteinhabern. Das Problem der Nichtverfügbarkeit vieler Werke gründet sich nicht zuletzt auch in diesen übermäßig langen Schutzfirsten, da viele Werke oft nicht neu aufgelegt oder neu vermarktet werden und trotzdem nicht freigegeben sind.   Die Länge der Schutzfristen kann durchaus diskutiert werden. Die derzeit gültigen 70 Jahre nach dem Ableben eines Urhebers entstammen natürlich einer Zeit, die langlebiger war und sind letztendlich eine Zif